Richtlinien
regeln den Marktpreis
Für die Ermittlung des Marktpreises
von Grundstücken und Immobilien gibt es Richtlinien,
die einzuhalten sind. Diese Richtlinien nennt man Wertermittlungsrichtlinien
und beinhalten gewisse Wertermittlungsformulare. Bei Anordnung
sind diese Richtlinien zu beachten.
Die Wertermittlungsformulare stellen dabei die Grundlage und
berücksichtigen folgende Punkte: Bewirtschaftungskostenkatalog,
durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer der Immobilien, Ermittlung
der Grundflächen, Normalherstellungskosten und viele
weitere Aspekte zur Ermittlung des Marktpreises.
Errechnung
des zu erwartenden Marktpreises
Um vorab eine grobe Einschätzung des
zu erwartenden Marktpreises zu erhalten kann folgende Faustregel
eingesetzt werden: Bei einer Immobilie ergibt sich der angemessene
Kauf- bzw. Marktpreis aus den Mieteinnahmen. Dies kann von
der ca. 10-14 fachen Jahreskaltmiete in ländlichen Regionen
bis hin zu der 20 fachen Jahreskaltmiete in großen Städten
wie beispielsweise München, Berlin, Frankfurt oder Hamburg
reichen. Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sind in der
Jahreskaltmiete nicht zu berücksichtigen.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann nur von einem
Sachverständigen durchgeführt werden. Dabei muss
er gebräuchliche Wertermittlungsverfahren einsetzen und
seine Bewertung nach mindestens zwei von diesen Verfahren
vornehmen und den Verkehrswert daraus ableiten.
Verschiedene
Verfahren für verschiedene Immobilientypen
Für die Bewertung von Einfamilienhäusern
wird in der Regel das Sachwertverfahren angewendet. Mehrfamilienhäuser
und Gewerbeimmobilien hingegen erhalten ihr Verkehrswertgutachten
nach dem Ertragswertverfahren (Berücksichtigung der Rendite
u. a.). Weiterhin besteht die Möglichkeit des Vergleichswertverfahrens.
Hierbei werden gleichartige Immobilien in gleicher Lage miteinander
verglichen und bereits erzielte Marktpreise von diesen gleichwertigen
Immobilien berücksichtigt. Das Residualwertverfahren
findet bei baureifen Grundstücken Anwendung.
Damit auch bei Ihnen das richtige Verfahren für Ihr Verkehrswertgutachten
angewendet wird, steht Ihnen Kaiser Baucontrol gerne behilflich
zur Seite.
